LIZENZVEREINBARUNG FÜR TRAINER DES STRONG NATION NETWORK

Diese Vereinbarung wird zwischen Zumba Fitness, LLC ("Zumba"), und Ihnen (der „Trainer“) abgeschlossen. Sie tritt ab dem Datum in Kraft, an dem der Trainer sich als Mitglied beim STRONG Nation Sync Network („das Sync Network“) angemeldet hat („Neues Gültigkeitsdatum für Trainer“) bzw. ab dem 1. Juni 2017, sollte der Trainer eine STRONG Nation Schulung vor diesem Datum erfolgreich absolviert haben. ZIN™ Mitglieder, die vor dem 1. Juni 2017 eine STRONG Nation Schulung abgeschlossen haben, besitzen hiernach eine gültige Lizenz, solange sie weiterhin vollberechtigte ZIN™ Mitglieder sind. Zumba und Trainer werden einzeln für sich „Partei“ und zusammen „die Parteien“ genannt.

Zumba hält sämtliche geistigen Eigentumsrechte (IP) an STRONG Nation (wie nachstehend definiert) und verwendet die Zumba IP in Verbindung mit Ausbildungsleistungen im Fitnessbereich („Dienstleistungen“). Ein Trainer hat eine offizielle STRONG Nation Ausbildung abgeschlossen und wünscht, ein Mitglied des SYNC Network zu werden und die STRONG Nation IP zu nutzen. Die SYNC Network Mitgliedschaft steht nur Privatpersonen offen. Ein Unternehmen oder eine anderweitige Einrichtung wie z. B. ein Fitnessstudio kann kein SYNC Network Mitglied werden.

In Anbetracht des Vorstehenden sowie der nachfolgend aufgeführten, beiderseitigen Verpflichtungen und der Anmeldung des Trainers beim SYNC Network Programm vereinbaren die Parteien hiermit Folgendes:

1. Definitionen. Im Rahmen dieser Vereinbarung gelten für die nachstehenden Begriffe folgende Definitionen:

1.1. Anfangslaufzeit & Lizenzzeitraum. Die Anfangslaufzeit wird für eine von Zumba zu bestimmende Dauer festgesetzt, beginnt zum Anmeldedatum und kann unter strongnation.com und/oder zumba.com abgerufen werden. Nach Ablauf der Anfangslaufzeit wird die Vereinbarung anschließend automatisch monatlich für eine unbestimmte Anzahl von Monaten verlängert, sofern Zumba gemäß seiner Rücktrittsregelung die Vereinbarung nicht kündigt oder dem Trainer die Mitgliedschaft entzieht („Lizenzzeitraum“).

1.2. STRONG Nation Marken. Bezieht sich auf bestimmte Wort- und/oder Servicemarken im Eigentum von Zumba, einschließlich STRONG Nation, sowie auf bestimmte geschützte Logos, die in Anlage A aufgeführt sind.

1.3. STRONG Nation Urheberrechte. Bezieht sich auf bestimmte literarische, dramatische, musikalische, künstlerische und sonstige Originalwerke, die dem US-Urheberrechtsgesetz und der Berner Übereinkunft unterliegen. Die STRONG Nation™ Urheberrechte sind vollumfänglich gültig und wirksam.

1.4. STRONG Nation IP. Bezieht sich auf die STRONG Nation Marken und die STRONG Nation Urheberrechte.

1.5. SYNC Network Marken. Bezieht sich auf die Wortmarken und geschützten Logos und/oder Servicemarken des STRONG Nation SYNC Network.

1.6. Verbundene Parteien von Zumba. Alle Zumba zugehörigen Organisationen, Tochterunternehmen, verbundenen Unternehmen, Mitarbeiter, Führungskräfte, Vertreter, Anbieter und Lieferanten.

2. Lizenzgewährung. Gemäß diesen Bestimmungen gewährt Zumba dem Trainer eine beschränkte, nicht-exklusive, nicht übertragbare, widerrufliche Lizenz ohne Garantie zur Verwendung der STRONG Nation Marken bei der Bewerbung und Durchführung von STRONG Nation Kursen und genehmigten Veranstaltungen des Trainers sowie zur Nutzung der SYNC Network Marken, was nur zur Identifizierung des Trainers als ein SYNC Network Mitglied erfolgt („Lizenz“).

2.1. Standort. Die Lizenz besitzt in einem Land, für das die USA Handelsbeschränkungen auferlegt hat oder in dem die hierin getroffenen Vereinbarungen rechtswidrig sind, keine Gültigkeit.

2.2. Zugehörigkeit. Die Nutzung der STRONG Nation IP darf nur in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung erfolgen und auf keinen Fall die Zugehörigkeit zu einer dritten Partei implizieren, einschließlich einer impliziten Zugehörigkeit zu einer Marke, Organisation oder einem Unternehmen und/oder einer Person, die nicht unter diese Lizenz fällt. Wenn der Trainer Namen, Logos oder Marken einer dritten Partei in Verbindung mit der STRONG Nation IP verwenden möchte, muss er im Vorfeld eine entsprechende Genehmigung von Zumba einholen. Ungeachtet des Vorstehenden ist es dem Trainer gestattet, den Unternehmensnamen, den Handelsnamen und/oder das Logo eines Fitnessstudios oder einer anderen Einrichtung zu verwenden, in dem ein STRONG Nation Kurs oder eine genehmigte Veranstaltung abgehalten wird, sofern diese Verwendung den STRONG Nation Marken untergeordnet ist und sofern das Fitnessstudio oder die jeweilige Einrichtung dem zustimmt.

2.3. Kein Recht auf Nutzung der Zumba IP. Mit Ausnahme der STRONG Nation® IP hat der Trainer kein Recht auf Nutzung sonstiger Marken, Servicemarken, Logos, Muster, Urheberrechte oder sonstiger geistiger Eigentumsrechte von Zumba, einschließlich der Marken, Servicemarken und Logos von ZUMBA und ZUMBA FITNESS (die „Zumba® IP“), es sei denn, der Trainer ist ein vollberechtigtes Mitglied des Zumba Instructor Network („ZIN™ Mitglied“). Der Trainer erklärt sich damit einverstanden, Anweisungen von Zumba unverzüglich Folge zu leisten, einschließlich der Beseitigung, der Löschung oder des Widerrufs der unbefugten Nutzung der Zumba® IP. Im alleinigen Ermessen von Zumba kann jede nicht genehmigte Nutzung der Zumba® IP durch den Trainer zu einer sofortigen Kündigung dieser Vereinbarung oder sonstigen gesetzlichen oder auf Billigkeitsrecht beruhenden Ansprüchen führen. ZIN Mitglieder, die vor dem 1. Juni eine STRONG Ausbildung abgeschlossen haben, besitzen eine gültige Lizenz zur Durchführung von STRONG Kursen, solange sie vollberechtigte ZIN-Mitglieder sind.

2.4. Verunglimpfung. Es ist dem Trainer untersagt, sich in geschmackloser oder anstößiger Art und Weise über Zumba zu äußern und/oder Materialien oder Inhalte zu erstellen, die Zumba nach eigenem Ermessen als eine Verwässerung, Verunglimpfung oder Schädigung der STRONG Nation IP, der Marke STRONG Nation, der Marke Zumba® oder des ideellen Werts betrachtet. Der Trainer erklärt sich damit einverstanden, Anweisungen von Zumba unverzüglich Folge zu leisten, einschließlich der Beseitigung, der Löschung oder des Widerrufs derartiger Äußerungen, Inhalte oder Materialien.

2.5. Geistige Eigentumsrechte an STRONG Nation. Zumba hält alle Rechte, Titel und Rechtsansprüche an STRONG Nation, und es ist dem Trainer nicht gestattet, etwas zu unternehmen, was dem Eigentum von Zumba entgegensteht. Die Verwendung der STRONG Nation IP durch den Trainer erfolgt ausschließlich zum Nutzen und im Namen von Zumba. Daher hält Zumba sämtliche Aufführungsrechte für sämtliche STRONG Nation Kurse oder Veranstaltungen, die der Trainer gibt, einschließlich aller Urheberrechte in Bezug auf das Filmen, Aufnehmen, Streamen, Hochladen oder Reproduzieren derartiger Kurse oder Veranstaltungen. Keine Bestimmung dieser Vereinbarung überträgt dem Trainer Rechte, Titel oder Rechtsansprüche an den STRONG Nation IP mit Ausnahme der gemäß dieser Vereinbarung eingeräumten Nutzungsrechte der STRONG Nation IP. Es ist dem Trainer untersagt, das geistige Eigentum der STRONG Nation IP, die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der STRONG Nation IP oder die Gültigkeit dieser Vereinbarung anzufechten. Dem Trainer ist es weder gestattet, Markenzeichen, Dienstleistungsmarken, Logos, Eigentumsrechte, Handelsnamen oder Unternehmensnamen, die die STRONG Nation Marken oder eine Ableitung davon (z. B. „Strong“ oder „Zumba“) enthalten, anzumelden noch eine Anmeldung anzustreben oder eine dritte Partei bei einem solchen Vorgehen zu unterstützen.

3. Gebühr. Der Trainer zahlt Zumba in jedem Monat der Anfangslaufzeit sowie während des gesamten Lizenzzeitraums eine Mitgliedsgebühr in einer von Zumba festzusetzenden Höhe („Gebühr“). Die Höhe der Gebühr hängt von bestimmten Faktoren ab, die in Anhang B dargestellt sind. Die Höhe der Gebühr und die in Anhang B dargestellten Faktoren können von Zumba im alleinigen Ermessen geändert werden. Zumba behält sich das Recht vor, seine Abrechnungspraxis, Abrechnungsmethoden und Gebühren, einschließlich seiner Vorgehensweise hinsichtlich Erfassung und Zahlung sowie Gebühren für Inhalte oder Dienstleistungen, die Zumba über seine Website(s) zur Verfügung stellt, nach eigenem Ermessen festzulegen, zu überprüfen, zu modifizieren oder zu ergänzen. Der Trainer erklärt sich damit einverstanden, derartige Änderungen in Form einer Veröffentlichung auf strongnation.com und/oder zumba.com anzunehmen. Wenn der Trainer die fristgerechte Zahlung der hierunter fallenden Gebühren versäumt, wird dies als schwerwiegender Vertragsbruch betrachtet, der es Zumba im alleinigen Ermessen gestattet, diese Vereinbarung zu kündigen oder sonstige gesetzliche oder auf Billigkeitsrecht beruhende Ansprüche geltend zu machen.

3.1. Zahlungen von Dritten. Zumba akzeptiert die Zahlung dieser Gebühren durch Dritte (z. B. Fitnessstudios). Es obliegt dem Trainer sicherzustellen, dass die Gebühr fristgerecht bezahlt wird, unabhängig davon, ob die Gebühr durch den Trainer oder einen Dritten beglichen wird. Der dritten Partei, welche die Gebühr bezahlt, ist es jederzeit gestattet, Zumba über den Widerruf der Zahlung in Kenntnis zu setzen. Für den Fall, dass die dritte Partei die Zahlung widerruft, obliegt es dem Trainer sicherzustellen, dass sämtliche aktuell anfallenden sowie zukünftigen Gebühren fristgerecht beglichen werden. Zumba unternimmt in zumutbarem Umfang den Versuch, den Trainer über den Widerruf der Zahlung durch diesen Dritten zu informieren. Zumba trägt keinerlei Verantwortung für Verluste oder Schäden, einschließlich der Kündigung dieser Vereinbarung, die der Trainer aufgrund der Nichtzahlung der Gebühr zu verantworten hat.

3.2. Verwendung von SYNC Network Materialien durch Dritte. Diese Vereinbarung wird nur zwischen den hier aufgeführten Parteien geschlossen, unabhängig davon ob die Gebühr durch den Trainer oder einen Dritten beglichen wird. Sämtliche SYNC Network Materialien, die dem Trainer zur Verfügung gestellt werden, sind Eigentum von Zumba und des Trainers. Jedwede weitere Verwendung oder Verteilung dieser Materialien ist unzulässig, einschließlich der Verwendung dieser Materialien durch eine dritte Partei, welche die Gebühr des Trainers bezahlt. Ungeachtet des Vorstehenden ist es Fitnessstudios oder anderen Einrichtungen, in denen STRONG Nation Kurse oder genehmigte Veranstaltungen abgehalten werden, gestattet, von Zumba zur Verfügung gestelltes Marketingmaterial zu verwenden.

3.3. Geistige Eigentumsrechte Dritter. Es ist dem Trainer untersagt, die geistigen Eigentumsrechte Dritter in Materialien zu verwenden, die Zumba Kurse oder genehmigte Veranstaltungen bewerben, ohne dafür im Vorfeld eine Genehmigung von Zumba einzuholen. Davon ausgenommen ist die nachrangige Verwendung des Namens eines Fitnessstudios oder einer anderen Einrichtung, in dem/der ein STRONG Nation Kurs oder eine genehmigte Veranstaltung abgehalten wird, sofern das Fitnessstudio oder die Einrichtung dem zustimmt.

4. Korrekte Nutzung der STRONG Nation Marken. Der Trainer (i) darf die STRONG Nation Marken ausschließlich in der von Zumba bereitgestellten Form nutzen, einschließlich der Einhaltung der Farben, Schriftarten, Stilisierung, Proportionen und anderer Elemente der Marken; (ii) befolgt die Markennutzungsrichtlinien von Zumba; (iii) nutzt das jeweils zugehörige Markenzeichen ( oder ™) bei jeder Nutzung einer STRONG Nation Marke; (iv) befolgt alle Anweisungen, Anforderungen bzw. Vorgaben von Zumba im Hinblick auf die Nutzung der STRONG Nation IP durch den Trainer; und (v) unternimmt seine bestmöglichen Anstrengungen, die aktuellen Versionen der von Zumba bereitgestellten STRONG Nation Marken zu nutzen.

4.1. Sprachregelung für Lizenznehmer. Der Trainer hat in sämtlichen Materialien, in gedruckter oder elektronischer Form, welche die STRONG Nation Marken „unter Lizenz“ beinhalten, folgende Sprachregelung zu beachten:

STRONG Nation und die STRONG Nation Logos sind Marken von Zumba Fitness, LLC, die unter Lizenz verwendet werden.

4.2. Qualitätsstandards. Die Art und Weise sowie die Qualität, in der der Trainer Marketingmaßnahmen und Dienstleistungen unter Verwendung der STRONG Nation Marken vornimmt, muss den von Zumba festgelegten Standards entsprechen. Dies gilt (i) für den STRONG Nation Trainerausbildungskurs und das STRONG Nation Trainerhandbuch; (ii) auf strongnation.com und/oder zumba.com; (iii) für die Markenverwendungsrichtlinien von Zumba; und (iv) für diese Vereinbarung; Der Trainer ist verpflichtet, mit Zumba zusammenzuarbeiten, um es dem Unternehmen zu ermöglichen, die Art und Weise sowie die Qualität, in der der Trainer Marketingmaßnahmen und Dienstleistungen unter Verwendung der Marken ergreift bzw. anbietet, zu überwachen. Zudem muss er Zumba die Beobachtung seiner STRONG Nation Kurse oder genehmigten Veranstaltungen erlauben, sämtlichen Anweisungen von Zumba unverzüglich Folge leisten und auf Verlangen von Zumba die Einhaltung dieser Vereinbarung nachweisen.

4.3. Quadrant, Warm-up, Cool-down und Recharge (Aufladen). So wie ausführlicher im STRONG Nation® Trainerhandbuch beschrieben, muss der Trainer aus Gründen der Sicherheit und der Qualitätskontrolle bei allen STRONG Nation® My First Class™ Inhalten sowie in den dem Trainer übergebenen nachfolgenden Quadrant-Inhalten die von Zumba bereitgestellte(n) STRONG Nation® Musik und -Choreografien/Bewegungen verwenden, einschließlich der Switch-outs (Änderungen und Steigerungen). Dies erfolgt auf die nachstehende Weise: (i) Die Trainer dürfen für die Quadrant-Abschnitte eines STRONG Nationa® Kurses nicht ihre eigene Musik verwenden bzw. ihre eigenen Choreografien/Bewegungen entwickeln; und ii) die Trainer dürfen für die Warm-up-, Cool-down- und Recharge-Abschnitte eines STRONG Nation® Kurses ihre eigene Musik verwenden bzw. ihre eigenen Choreografien/Bewegungen entwickeln.

4.4. Einhaltung geltender Rechtsvorschriften. Der Trainer ist verpflichtet, sämtliche geltenden Gesetze, Vorschriften und Verfügungen in dem Land bzw. an dem Ort einzuhalten, wo der Trainer STRONG Nation Kurse oder genehmigte Veranstaltungen gibt bzw. durchführt. Darüber hinaus muss der Trainer sämtliche Genehmigungen einholen, die für die Vermarktung, Bewerbung oder Durchführung seiner Dienstleistungen erforderlich sind, einschließlich sämtlicher Ausbildungs- oder Sicherheitserfordernisse.

4.5. Werbematerial. Dem Trainer ist es gestattet, die STRONG Nation Marken auf Flyern, Postern, in Tagesplänen und auf anderen gedruckten Materialien zu verwenden, sofern deren alleiniger Zweck die Bewerbung der STRONG Nation Kurse oder genehmigten Veranstaltungen des Trainers ist. Derartiges Material muss den Hinweis „unter Lizenz verwendet“ beinhalten.

4.6. E-Mail-Adressen. Der Trainer darf als Teil seiner E-Mail-Adresse „STRONG Nation“ verwenden, sofern er diese ausschließlich für die Bewerbung seiner STRONG Nation Kurse und für die genehmigten sowie mit STRONG Nation in Verbindung stehenden Veranstaltungen und Aktivitäten verwendet. Wenn der Trainer kein vollberechtigtes ZIN™ Mitglied ist, darf er „Zumba“ nicht allein in einer E-Mail-Adresse verwenden, mit der STRONG Nation Kurse und genehmigte sowie mit STRONG Nation in Verbindung stehende Veranstaltungen und Aktivitäten beworben werden.

4.7. Domain-Namen. Der Trainer darf als Teil seines Domain-Namens für eine Website „STRONG Nation“ verwenden, sofern er diese ausschließlich für die Bewerbung seiner STRONG Nation® Kurse und für die genehmigten sowie mit STRONG Nation® in Verbindung stehenden Veranstaltungen und Aktivitäten verwendet (Beispiel: strongnationbyjenn.com ist zulässig für eine Trainerin namens „Jenn“, deren Website ausschließlich ihre STRONG Nation® Kurse und ihre genehmigten sowie mit STRONG Nation® in Verbindung stehenden Veranstaltungen und Aktivitäten bewirbt). Wenn der Trainer kein vollberechtigtes ZIN™ Mitglied ist, darf er „Zumba“ nicht allein in einer E-Mail-Adresse verwenden, mit der STRONG Nation® Kurse und genehmigte sowie mit STRONG Nation® in Verbindung stehende Veranstaltungen und Aktivitäten beworben werden. Anmeldung und Verwendung eines Domain-Namens müssen den Bestimmungen dieser Vereinbarung entsprechen, einschließlich des Folgenden:

(a) Konkurrierende Produkte/Dienstleistungen. Es ist dem Trainer untersagt, unter einem Domainnamen, welcher eine Zumba Marke enthält, konkurrierende Dienstleistungen oder Produkte zu verkaufen, zum Verkauf anzubieten, zu bewerben oder zu vermarkten, mit Ausnahme von STRONG Nation Kursen, genehmigten Veranstaltungen und mit Zumba in Verbindung stehenden, autorisierten Produkten und Aktivitäten von STRONG Nation.

(b) Übertragung von Domain-Namen. Für den Fall, dass Zumba seinen Bedarf anmeldet oder den Wunsch äußert, einen angemeldeten oder durch den Trainer unter Verwendung der STRONG Nation Marken betriebenen Domain-Namen zu übernehmen, so verpflichtet sich der Trainer, auf Verlangen von Zumba die unverzügliche Übertragung eines solchen Domain-Namens an Zumba in die Wege zu leiten. Zumba entschädigt den Trainer in angemessenem Umfang für nachweislich entstandene Kosten, die dem Trainer für die Anmeldung der Domain angefallen sind. Zumba entschädigt den Trainer hingegen nicht für jedwede anfallenden Kosten im Hinblick auf die Erstellung der Website und die Erstellung von Marketingmaterial oder jedwede weitere in Verbindung mit dem Domain-Namen stehenden Kosten.

(c) Identifizierung als SYNC Network Mitglied. Der Trainer muss im WHOIS-Verzeichnis als Anmelder eines Domain-Namens, welchen er unter Nutzung der STRONG Nation Marken betreibt, hervorgehen. Der Trainer muss seine Trainernummer oder seinen Profillink in der Anmeldeinformation für den Domain-Namen angeben. Es ist dem Trainer untersagt, in Verbindung mit der Anmeldung eines Domain-Namens auf einen Datenschutzservice zurückzugreifen.

(d) Domain-Name mit Länderkennung. Ein Trainer, der einen Domain-Namen mit „Zumba“ und der Kennung eines bestimmten Landes anmelden oder verwenden möchte (z. B. zumbaaustralia.com oder zumba-brazil.co.br), muss im Vorfeld einer solchen Anmeldung die Genehmigung von Zumba einholen.

4.8. Verwendung im Internet. Es ist dem Trainer gestattet, die Marken auf einer Website zu verwenden sowie auf Blogs und Social-Media-Seiten, auf denen der Trainer die STRONG Nation Marken zu Bewerbung seiner STRONG Nation Kurse und genehmigten Veranstaltungen gemäß dieser Vereinbarung und folgender Richtlinien verwendet:

(a) Markenrechtlicher Hinweis. Der Trainer muss auf der Homepage seiner Website den Hinweis „unter Lizenz verwendet“ einfügen.

(b) Link auf strongnation.com und/oder zumba.com. Der Trainer ist verpflichtet, an prominenter Stelle auf der Startseite seiner Website einen Hyperlink zu strongnation.com einzufügen.

(c) Musik. Es ist dem Trainer hingegen nicht gestattet, Musikstücke auf seiner Website einzusetzen, sofern er keine entsprechende Lizenz erworben hat.

(d) Eigentum. Der Trainer muss seine Person als Eigentümer dieser Trainer-Website ausweisen, indem er seinen rechtsgültigen Namen auf der Startseite angibt. Darüber hinaus ist der Trainer verpflichtet, folgenden Link auf die Startseite seines Trainerprofils zu stellen:

Diese Seite steht im Eigentum und wird betrieben von [insert name], einem lizenzierten SYNC Network Mitglied. Weitere Informationen auf meinem Trainerprofil unter: [insert link].

(e) AdWords/Schlüsselwörter. Es ist dem Trainer untersagt, Marken von STRONG Nation als AdWords, bezahlte Suchergebnisse, Schlüsselwörter oder anderweitig für die Suchmaschinenoptimierung und/oder Erstellung von „Sponsored Links“ zu verwenden.

(f) Social-Media-Titel Der Trainer muss seinen Namen im Titel sämtlicher Social-Media-Seiten führen, welche Marken von STRONG Nation verwenden. Im Fall von Gruppenseiten müssen alle Trainer SYNC Network Mitglieder und namentlich auf der Website benannt sein. Dieser Bereich bezieht sich auf die Erstellung und/oder Verwendung von Social-Media-Seiten für STRONG Nation Veranstaltungen

4.9. Radio, Fernsehen und Medienberichte. Es ist dem Trainer untersagt, die Marken von STRONG Nation im Radio oder Fernsehen ohne vorherige Genehmigung durch Zumba zu verwenden. Es ist dem Trainer hingegen gestattet, seine STRONG Nation-Kurse oder genehmigten Veranstaltungen in Form live gesendeter oder gedruckter Medienberichte oder über massentaugliche Nachrichtenorganisationen oder Verlage zu bewerben. Für den Fall einer solchen Vermarktung verpflichtet sich der Trainer, die Nachrichtenorganisation oder den Verlag über die Zumba-Richtlinien zur Verwendung der Zumba-Marken zu informieren. Im Hinblick auf eine Live-Sendung ist es nicht gestattet, mehr als zehn Minuten eines STRONG Nation Kurses, einer genehmigten Veranstaltung oder einer STRONG Nation Übung ohne vorherige Genehmigung durch Zumba zu zeigen. Wenn der Trainer Kenntnis über den Zeitpunkt dieser Berichterstattung hat, muss er Zumba per E-Mail an pr@zumba.com informieren. Wenn der Trainer im Vorfeld keine Kenntnis über den Zeitpunkt dieser Berichterstattung hat, muss er Zumba unverzüglich im Nachgang der Veröffentlichung informieren und, sofern möglich, eine Kopie des Artikels oder Bildmaterials zur Verfügung stellen.

4.10. Verkauf von original STRONG Nation Produkten. Es ist dem Trainer gestattet, die Marken in Verbindung mit dem Wiederverkauf von original STRONG Nation Produkten, die er über Zumba oder einen autorisierten Vertriebspartner erworben hat, zu verwenden, sofern derartige Verkäufe nachrangig sind im Vergleich zu seinen STRONG Nation Kursen und genehmigten Veranstaltungen. Der Trainer darf original STRONG Nation Produkte auf Online-Marktplätzen veräußern, vorausgesetzt, er weist sich in einem derartigen Angebot aus. Sofern nicht in einer separaten Vereinbarung anderweitig bestimmt, ist es dem Trainer nicht gestattet, STRONG Nation Produkte außerhalb des Gebiets zu veräußern, in dem selbige erworben wurden (d. h. in den USA erworbene Produkte müssen in den USA verkauft werden und nicht außerhalb der USA).

4.11. Aktionen/andere Veranstaltungen zur gemeinnützigen Spendensammlung (Fundraising). Die vorherige Genehmigung von Zumba vorausgesetzt, ist es dem Trainer gestattet, STRONG Nation Kurse oder -Veranstaltungen in Verbindung mit Fundraising-Aktivitäten für karitative oder anderweitig gemeinnützige Zwecke durchzuführen. Wohltätigkeitsaktivitäten, bei denen die STRONG Nation Marken verwendet werden, müssen unter Einhaltung der jeweiligen Rechtsvorschriften erfolgen. Der Trainer trägt die Verantwortung für die Abwicklung und korrekte Aufwendung aller gesammelten Spenden für die jeweilige Veranstaltung. Zumba behält sich das Recht vor, dem Trainer die Verwendung der STRONG Nation Marke und/oder anderer Marken in Verbindung mit Fundraising-Aktivitäten zu untersagen, wenn diese, nach alleinigem Ermessen von Zumba, als mit dieser Vereinbarung in Konflikt oder mit den Geschäftszielen oder -interessen von Zumba in Widerspruch stehend betrachtet werden. Die Nutzung der Zumba® IP ist dem Trainer in Verbindung mit jedweder Veranstaltung untersagt, unabhängig davon, ob diese Veranstaltung einen karitativen Zweck verfolgt oder nicht, sofern er kein vollberechtigtes ZINTM Mitglied ist. Der Trainer muss im Vorfeld einer Wohltätigkeitsveranstaltung oder einer anderen Veranstaltung, bei der die STRONG nation Marken verwendet werden sollen, eine Genehmigungsanfrage über strongnation.com und/oder zumba.com stellen.

4.12. Fachmessen/Kurse an Hochschulen. Die Genehmigung von Zumba vorausgesetzt, ist es dem Trainer gestattet, STRONG Nation Kurse bei Fachmessen sowie an Hochschulen zum Zweck der Anrechnung zu geben. Eine entsprechende Genehmigungsanfrage ist 14 Tage im Voraus über strongnation.com zu stellen. Nimmt der Trainer an einer solchen Fachmesse oder einem Hochschulkurs teil oder gibt diesen, hat er darauf zu achten, dass sein Name in sämtlichen Marketingunterlagen angegeben ist. Es ist dem Trainer untersagt, an einem solchen Kurs unter Nutzung der Marken teilzunehmen, sofern ein anderer teilnehmender Trainer kein SYNC Network Mitglied ist.

5. Eingeschränkte Nutzung der STRONG Nation Marken und der STRONG Nation IP. Zumba darf die STRONG Nation IP in Verbindung mit den unterschiedlichsten Produkten und Dienstleistungen nutzen und anderen auch eine Lizenz für diese Nutzung erteilen. Dem Trainer hingegen ist es nicht gestattet, die STRONG Nation IP zum Zwecke der Vermarktung eines Workshops, eines Trainings, einer Unterweisung, einer Choreografie-Übung oder jedweden anderen Aktivität zu nutzen, die nichts mit seinen eigenen STRONG Nation Kursen oder genehmigten Veranstaltungen zu tun hat. Es ist dem Trainer untersagt, die STRONG Nation IP zur Bezeichnung eines Fitnessstudios, einer Trainingseinrichtung, eines Unternehmens- oder Handelsnamens oder einer anderen Einrichtung, eines anderen Programms oder Produkts zu nutzen mit Ausnahme der in dieser Vereinbarung getroffenen Bestimmungen, ohne dass er dafür im Vorfeld eine Genehmigung von Zumba einholt. Zumba behält sich das Recht vor, durch den Trainer im Internet veröffentlichte und/oder verwendete Inhalte zu löschen, sofern diese die STRONG Nation IP und/oder Zumba IP verletzen.

5.1. Keine unzulässige Änderung der STRONG Nation Marken. Der Trainer hat die STRONG Nation Marken gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen und eine Änderung der STRONG Nation Marken zu unterlassen (z. B. darf der Trainer einen STRONG Nation Kurs u.a. nicht als „STRONG“, „STRONG Zumba“ oder „Zumba STRONG“ bezeichnen.)

5.2. Keine Verwendung der STRONG Nation Marken in Unternehmens- oder Handelsnamen. Es ist dem Trainer untersagt, die STRONG Nation Marken im Namen eines Unternehmens oder als Handelsname zu verwenden, z. B. „Zumba Club“, „Zumba Studio“ oder „Zumba Fitness-Center“.

5.3. Keine Verwendung der Marken als Verben oder allein stehende Nomen. Der Trainer hat die STRONG Nation Marken stets als eine Komponente in einem zusammengesetzten Wort zu verwenden, z. B. in folgender Form: „Ich liebe das STRONG Nation Programm“ oder „Mein Fitnessstudio bietet STRONG Nation Kurse“.

5.4. Keine Verwendung der STRONG Nation Marken in Überschriften von Newslettern und anderen Veröffentlichungen. Es ist dem Trainer untersagt, die STRONG Nation Marken in Teilen oder im Ganzen als Überschrift eines gedruckten oder digitalen Newsletters oder einer anderweitigen Veröffentlichung zu verwenden.

5.5. Merchandising. Es ist dem Trainer untersagt, Artikel jedweder Art, einschließlich Kleidung, Accessoires, CDs, DVDs oder sonstiger Werbeartikel, die mit den STRONG Nation IP oder mit den STRONG Nation Marken oder ähnlichen Namen, Designs oder Logos versehen sind, herzustellen, zu entwickeln, zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen oder zu vertreiben. Ungeachtet des Vorstehenden ist es dem Trainer erlaubt, offizielle STRONG Nation Produkte zu seinem persönlichen Gebrauch zu verändern oder für einen anderen Zweck zu verwenden. Solche Veränderungen oder Zweckentfremdungen umfassen u. a. die physische Veränderung des STRONG Nation Produkts oder seine Verwendung für einen von Zumba nicht vorgesehenen Zweck. Diese Bestimmung schließt Folgendes explizit aus: Verwendung oder Kombination eines STRONG Nation Produkts oder eines Teils davon, ungeachtet dessen, ob dieses Produkt ein STRONG Nation Markenzeichen trägt oder nicht, in Verbindung mit einem nicht STRONG Nation zugehörigen Artikel oder Produkt. Es ist dem Trainer nicht gestattet, ein solches verändertes oder zweckentfremdetes STRONG Nation Produkt zum Verkauf anzubieten, zu verkaufen oder zu vertreiben.

5.6. SYNC Network -Materialien. Es ist dem Trainer untersagt, SYNC NetworkMaterialien, einschließlich My First Class, Willkommenspakete oder darin enthaltene Inhalte, Trainingshandbücher und STRONG Nation CDs und DVDs sowie digitale Inhalte, zu kopieren, zu vervielfältigen, zu verkaufen, zu vertreiben, hochzuladen, zu streamen oder anderweitig zu verbreiten. Es ist dem Trainer untersagt, STRONG Nation DVDs als Bestandteil eines Kurses abzuspielen oder ein STRONG Nation Video öffentlich aufzuführen. Dies gilt auch für eigene Kurse. Mit Beendigung oder Kündigung dieser Vereinbarung hat der Trainer sämtliche in seinem Besitz befindlichen SYNC Network Materialien zurückzuhalten, zu zerstören oder an Zumba zurückzugeben.

5.7. Videos/Aufnahmen/Musik. Es ist dem Trainer untersagt, STRONG Nation Kurse zu filmen, aufzunehmen, Live-Videos zu streamen, DVDs zu erstellen oder diese Kurse auf andere Weise zu vervielfältigen oder STRONG Nation Videos, digitale Inhalte, CDs bzw. DVDs zu erstellen oder zu vervielfältigen. STRONG Nation Videos, CDs und DVDs sind in vollem Umfang durch US-Urheberrechtsgesetze geschützt, und jedwede unautorisierte Vervielfältigung, Ausstellung, Verbreitung oder Verwendung ohne vorherige Genehmigung durch Zumba wird hiermit untersagt

5.8. Mobile Anwendungen. Es ist dem Trainer untersagt, die STRONG Nation IP in Verbindung mit einer mobilen Anwendung, einschließlich Titel, Symbole und Inhalte einer solchen Anwendung, zu verwenden.

6. Kündigung. Zumba kann diese Vereinbarung und die SYNC Network Mitgliedschaft des Trainers jederzeit durch schriftliche Mitteilung kündigen, unabhängig davon, ob dafür ein triftiger Grund vorliegt oder nicht. Bei einer Kündigung ohne triftigen Grund werden durch den Trainer im Voraus bezahlte Gebühren (d. h. Gebühren für zukünftige Monate) zurückerstattet.

6.1. Aus triftigem Grund. Zumba kann diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung kündigen, sofern sich der Trainer eines Vertragsbruchs schuldig gemacht hat oder es Zumba geboten scheint, diese Vereinbarung aufgrund eines Vorgehens oder Verhaltens des Trainers, welches für die STRONG Nation IP, die STRONG Nation Marke oder den damit verbundenen ideellen Wert als schädigend betrachtet werden kann, zu kündigen. Vor Aussprache einer solchen Kündigung steht es Zumba nach eigenem Ermessen frei, dem Trainer die Möglichkeit zur Wiedergutmachung eines solchen Vertragsbruches einzuräumen. Bei einer Kündigung aus triftigem Grund werden durch den Trainer im Voraus bezahlte Gebühren (d. h. Gebühren für zukünftige Monate) nicht zurückerstattet.

6.2. Wirksamwerden der Kündigung. Mit Wirksamwerden der Kündigung hat der Trainer unverzüglich (i) die Nutzung der STRONG Nation IP einzustellen, einschließlich sämtlicher durch ihn verwendeten Websites oder E-Mail-Adressen, (ii) den Bestimmungen dieser Vereinbarung im Hinblick auf SYNC Network Materialien zu entsprechen; und (iii) sämtliche Domain-Namen, die STRONG Nation Marken beinhalten, an Zumba zu übertragen. Sämtliche Rechte an der STRONG Nation IP sowie den damit verbundenen ideellen Werte stehen im alleinigen Eigentum von Zumba.

7. Kündigung durch den Trainer. Der Trainer kann diese Vereinbarung jederzeit nach Ablauf der Anfangslaufzeit gemäß den von Zumba vorgegebenen Bestimmungen, Auflagen und Verfahren kündigen. Wenn der Trainer diese Vereinbarung vor Ablauf der Anfangslaufzeit kündigen möchte, ist er zur Zahlung einer Kündigungsgebühr in einer durch Zumba festzulegenden Höhe verpflichtet. Weitere Informationen zur Rücktrittsregelung von Zumba sind auf LICENSE_7_REBRAND.com und/oder zumba.com zu finden.

8. Verstöße Dritter. Der Trainer hat Zumba unverzüglich (durch Versendung einer E-Mail-Nachricht an Error! Hyperlink reference not valid. über die unautorisierte Nutzung der STRONG Nation IP durch Dritte zu informieren, sobald er davon Kenntnis erhält. Bei der Meldung einer nicht genehmigten Nutzung der STRONG Nation IP muss der Trainer die Kontaktinformationen der verletzenden Partei (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer usw.), einen Nachweis für das verletzende Verhalten (Screenshots, Fotos, Website-Links usw.) und alle sonstigen erforderlichen Informationen bereitstellen. Es obliegt einzig und allein Zumba, in einem solchen Fall Schritte zu unternehmen, einschließlich der Beitreibung von Ansprüchen im Falle eines Vergleichs oder Urteils. Der Trainer verpflichtet sich zur Zusammenarbeit mit Zumba, um die STRONG Nation IP geltend zu machen und zu schützen.

9. Auslegung und Durchsetzung. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen der USA und des US-Bundesstaates Florida. Jedwedes gerichtliche Vorgehen aufgrund oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung ist vor ein Staatsgericht (State Court) oder Bundesgericht (Federal Court) in Broward County im US-Bundesstaat Florida zu bringen. Beide Parteien verzichten auf die Einrede der sachlichen oder örtlichen Nichtzuständigkeit dieser Gerichte. Die obsiegende Partei eines solchen Verfahrens ist zur Rückforderung ihrer Anwaltsgebühren und -kosten berechtigt. Beide Parteien erklären hiermit ihren Verzicht auf ein Schwurgerichtsverfahren in Verbindung mit dieser Vereinbarung. Jedwedes Urteil, welches ein Gericht in dieser Angelegenheit spricht, gilt im Land des Wohnsitzes des Trainers als in vollem Umfang durchsetzbar.

10. Annahme und Änderung der Vereinbarung. Die Zahlung der gemäß dieser Vereinbarung anfallenden Gebühr und/oder die Bestätigung der einzelnen Punkte per Klick haben dieselbe Geltung wie die Originalunterschrift des Trainers und begründen die Annahme dieser Vereinbarung und der darin enthaltenen Bestimmungen durch den Trainer. ZIN™ Mitgliedern, die vor dem 1. Juni 2017 eine STRONG Nation Ausbildung abgeschlossen haben, wird diese Vereinbarung per E-Mail zum oder ungefähr zum 1. Juni 2017 bereitgestellt, und der Erhalt einer solchen E-Mail gilt als Annahme dieser Vereinbarung. Der Trainer erklärt hiermit, dass er diese Vereinbarung im Ganzen gelesen und verstanden hat und er damit einverstanden ist, dass diese Vereinbarung durch Zumba nach eigenem Ermessen geändert werden kann. Eine solche Änderung wird wirksam, sobald Zumba eine derartige Änderung in Form eines Änderungshinweises oder einer neuen Vereinbarung auf strongnation.com und/oder zumba.com bekanntgibt. Derartige Änderungen werden hiermit in diese Vereinbarung einbezogen und zum Bestandteil selbiger. Zumba verpflichtet sich dazu, wirtschaftlich angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um den Trainer im Vorfeld des Inkrafttretens sämtlicher derartiger Änderungen zu informieren. Die Durchsetzbarkeit derartiger Änderungen ist jedoch nicht von der tatsächlichen Benachrichtigung abhängig, vorausgesetzt, dass Zumba über diese Änderungen auf strongnation.com und/oder zumba.com informiert hat. Für den Fall, dass sich der Trainer mit den Änderungen der Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden erklärt, bleibt ihm als einziges Rechtsmittel die Kündigung dieser Vereinbarung. Der Trainer ist verpflichtet, strongnation.com und zumba.com regelmäßig auf derartige Änderungen hin zu überprüfen.

11. Verhältnis der Parteien. Das Verhältnis der Parteien ist das eines Lizenzgebers und eines Lizenznehmers. Keine der hierin enthaltenen Bestimmungen ist so auszulegen, dass diese Vereinbarung eine Partnerschaft, ein Joint Venture, eine Agentur, ein Franchise-Unternehmen, eine Tätigkeit als Vertriebsmitarbeiter oder ein Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien begründet, noch soll Zumba als Treuhänder des Trainers angesehen werden. Der Trainer verfügt über keinerlei Autorität, Angebote oder Erklärungen im Namen von Zumba abzugeben oder anzunehmen oder im Namen von Zumba zu agieren oder Verpflichtungen einzugehen. Es ist dem Trainer untersagt, Erklärungen abzugeben oder Handlungen vorzunehmen, die dem hierin beschriebenen Verhältnis widersprechen oder eine dritte Person im Hinblick auf die Art des Verhältnisses beider Parteien verwirren oder irreleiten.

12. Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung. Zumba gibt keine Zusicherungen oder Garantien, weder ausdrücklich noch stillschweigend, bezüglich SYNC Network, Dienstleistungen oder mit STRONG Nation in Verbindung stehenden Produkten, einschließlich Garantien im Hinblick auf Eignung, Verkehrsfähigkeit oder Nichtverletzung. Zumba oder die mit Zumba verbundenen Parteien haften dem Trainer oder einer anderen Person gegenüber unter keinen Umständen oder aus rechtlichen oder billigkeitsrechtlichen Gesichtspunkten, egal ob aus Gründen einer Vertragsverletzung, einer unerlaubten Handlung, einer Gefährdungshaftung oder anderen Gründen, für indirekte, spezielle, zufällige Verluste oder Folgeschäden welcher Art auch immer, welche sich aus oder in Verbindung mit dieser Vereinbarung ergeben, einschließlich Schäden durch entgangene Gewinne, Verlust des Unternehmenswerts, Verlust von Daten, Arbeitsniederlegungen, Genauigkeit von Ergebnissen, Computerausfällen oder -fehlfunktionen. Dies gilt auch dann, wenn ein autorisierter Vertreter von Zumba über die Möglichkeit eines solches Schadens informiert war oder diesen hätte voraussehen müssen. Zumba übernimmt keine Garantie dafür, dass die Website(s) von Zumba ohne Unterbrechungen oder Fehler betrieben werden. Zumba übernimmt für derartige Unterbrechungen oder Fehler keinerlei Verantwortung, wird aber wirtschaftlich angemessene Maßnahmen ergreifen, um diese Unterbrechungen oder Fehler zu beheben. In keinem Fall übernimmt Zumba die Haftung für Schäden, die über die durch den Trainer gezahlten Gebühren während eines Zeitraums von sechs Monaten hinausgehen, welcher dem Zeitpunkt der Geltendmachung solcher Ansprüche vorausgeht.

13. Haftungsfreistellung. Der Trainer erklärt sich damit einverstanden, Zumba und die mit Zumba verbundenen Parteien von jeglicher Haftung, jedweden Schäden, Verlusten und Aufwendungen (einschließlich Anwaltskosten und -gebühren) schadlos zu halten, die sich aus einer Forderung, einem Anspruch, einer Handlung oder anderen Verfahren ergeben oder durch eine dritte Partei begründet werden, welche von (i) einer strafbaren Handlung und/oder Fahrlässigkeit von Seiten des Trainers, (ii) einem Bruch dieser Vereinbarung durch den Trainer; oder (iii) einer Unterlassung von Seiten des Trainers herrührt;

14. Art der Dienstleistungen. STRONG Nation Kurse oder Veranstaltungen können unter Umständen nicht für jeden Teilnehmer sicher oder geeignet sein. Jedwede Information, welche Zumba dem Trainer über eine STRONG Nation-Ausbildung, in STRONG Nation Materialien oder auf einer Zumba Website bezüglich Fragen der Gesundheit und Fitness bereitstellt, ist ausschließlich als Unterstützung des Trainers gedacht und ersetzt keinen medizinischen Rat. Der Trainer wird darin bestärkt, medizinischen Rat einzuholen, bevor er die Dienstleistungen anbietet oder für den Fall, dass sein Gesundheitszustand seine Fähigkeit zur Bereitstellung der Dienstleistungen beeinträchtigt. Der Trainer hat die Einhaltung sämtlicher anwendbarer Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen im Hinblick auf das Durchführen von Fitnesstraining und das Geben von Kursen in dem Land bzw. an dem Ort sicherzustellen, wo er entsprechende Kurse gibt. Zumba und die mit Zumba verbundenen Parteien übernehmen keine Verantwortung für direkte oder indirekte Folgen, die sich aufgrund einer Handlung oder unterlassenen Handlung von Seiten des Trainers auf Grundlage der von Zumba bereitgestellten Informationen, Dienstleistungen oder Materialien ergeben. Zumba ist bestrebt, stets vollständige, aktuelle und korrekte Informationen auf seiner (seinen) Website(s) und in anderen Materialien bereitzustellen. Zumba und die mit Zumba verbundenen Parteien übernehmen hingegen keinerlei Garantie, Verantwortung oder Haftung für jedwede Schäden oder Verluste, die sich in Verbindung mit der Korrektheit, Vollständigkeit oder Aktualität derartiger Informationen ergeben. Der Trainer stellt Zumba und die mit Zumba verbundenen Parteien von jeglicher Haftung frei und hält sie schadlos im Falle von Unfällen, Verletzungen, Krankheiten, Tod, Verlust, Personen- oder Sachschäden und jedweden anderen eine Person beeinträchtigenden Folgen, welche sich aufgrund der Bereitstellung der Dienstleistungen durch den Trainer ergeben oder daraus erwachsen. Für den Fall einer Verletzung des Trainers bei der Ausübung der Dienstleistungen verpflichtet sich der Trainer zur Übernahme sämtlicher gegebenenfalls auftretender medizinischer Kosten. Zumba übernimmt für derartige medizinische Kosten, Verletzungen oder Schäden auf Seiten des Trainers oder auf Seiten seiner Kursteilnehmer oder in Verbindung mit der Bereitstellung der Dienstleistungen keinerlei Verantwortung.

15. Hinweise. Jede Mitteilung, Anfrage, Aufforderung oder anderweitige Kommunikation erfolgt an die unten aufgeführte Adresse der jeweiligen Partei. Jede unter diese Vereinbarung fallende Mitteilung oder Anfrage muss per Einschreiben, Einschreiben mit Rückschein, Kurier oder E-Mail erfolgen.

Mitteilungen an Zumba: Chief Legal Officer, Zumba Fitness, LLC, 800 Silks Run, Suite 2310, Hallandale, FL 33009, USA, E-Mail: legal.compliance@zumba.com

Mitteilungen an den Trainer: An die E-Mail-Adresse, die der Trainer bei seiner Anmeldung als SYNC Network Mitglied angegeben hat, oder an seine Profilseite.

16. Keine Verzichtserklärung und kein Rechtsvorbehalt. Die Nichtausübung einer Bestimmung dieser Vereinbarung durch Zumba stellt in keiner Weise einen Verzicht des Rechts dar, eine solche Bestimmung oder eine andere Bestimmung dieser Vereinbarung in weiterer Folge durchzusetzen. Zumba behält sich sämtliche Rechte vor, die in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich aufgeführt sind.

17. Weitergabe personenbezogener Daten von Teilnehmern. Diese Bedingungen gelten für die Namen und E-Mail-Adressen von Teilnehmern, die sich über SYNC Studio™ („Personenbezogene Daten von Teilnehmern“) für die Online-Kurse des Trainers angemeldet haben und sich damit einverstanden erklärt haben, dass Zumba diese personenbezogenen Daten von Teilnehmern sammelt und diese mit dem Trainer teilt. Für die Zwecke der anwendbaren Datenschutzgesetze (was im Sinne dieses Dokuments das Kalifornische Datenschutzgesetz von 2018 in der jeweils gültigen Fassung („CCPA“), die EU-Verordnung 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 („DSGVO”) und alle anderen Datenschutz- und Datensicherheitsgesetze oder ähnliche oder verwandte Gesetze umfasst) erkennt der Trainer an, dass der Trainer und Zumba jeweils ein getrennter und unabhängiger Verantwortlicher der personenbezogenen Daten des Teilnehmers sind. Der Trainer erkennt ferner an, dass der Trainer personenbezogene Daten von Teilnehmern mit Zumba als gemeinsamer Verantwortlicher nicht verarbeitet und nicht verarbeiten wird. Der Trainer erklärt sich damit einverstanden, alle anwendbaren Verpflichtungen gemäß allen anwendbaren Datenschutzgesetzen (einschließlich der DSGVO) einzuhalten und dass der Trainer einzeln und getrennt für die Einhaltung verantwortlich ist und individuell und getrennt für die Nichteinhaltung haftet.

Der Trainer darf personenbezogene Daten von Kursteilnehmern nur zum Zwecke der Kontaktaufnahme bezüglich dessen Zumba® Kursen verarbeiten, sofern diese Verarbeitung strikt allen geltenden Datenschutzgesetzen und den Verpflichtungen des Trainers aus diesem Vertrag entspricht. Der Trainer muss alle anwendbaren Datenschutzgesetze in Bezug auf die Verarbeitung, Verwendung, Übertragung bzw. Löschung personenbezogener Daten von Teilnehmern durch den Trainer vollständig einhalten. Für den Fall, dass der Trainer von einem Teilnehmer eine Anfrage bezüglich der Verarbeitung, Verwendung, Übertragung bzw. Löschung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers durch den Trainer erhält, erklärt sich der Trainer damit einverstanden, dieser Anfrage gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen unverzüglich nachzukommen. Ohne das Vorstehende einzuschränken, erklärt sich der Trainer damit einverstanden, allen Anfragen von Teilnehmern gemäß Artikel 16 (Recht auf Berichtigung), Artikel 17 (Recht auf Löschung) oder Artikel 18 (Recht auf Einschränkung der Verarbeitung) der DSGVO, die sich in irgendeiner Weise auf die persönlichen Daten des Teilnehmers beziehen, unverzüglich nachzukommen. Falls der Trainer von einem Teilnehmer eine Anfrage bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers durch Zumba erhält, erklärt sich der Trainer damit einverstanden, Zumba unverzüglich über eine solche Anfrage zu informieren; (ii) den Teilnehmer an Zumba weiterzuleiten, damit Zumba direkt auf die Anfrage antworten kann; und (iii) angemessen mit Zumba bei der Beantwortung dieser Anfrage zusammenzuarbeiten. Der Trainer erklärt sich damit einverstanden, geeignete Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten der Teilnehmer zu ergreifen. Der Trainer hat mindestens das gleiche Maß an Datenschutz zu gewährleisten, das von der EU-US- und Schweizer-US-Datenschutzschild-Regelung und den vom US-Handelsministerium herausgegebenen Grundsätzen gefordert wird. Beide sind unter Grundsätze des Datenschutzschilds. Falls der Trainer von einem tatsächlichen oder vermuteten Datenverstoß (einschließlich eines nicht autorisierten Zugriffs oder einer unbefugten Verwendung) in Bezug auf die personenbezogenen Daten des Teilnehmers betroffen ist, muss der Trainer Zumba unverzüglich benachrichtigen und die Parteien haben in angemessener Weise zusammenzuarbeiten, um die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um betroffene Personen zu benachrichtigen, die Verpflichtungen jeder Partei gemäß dem anwendbaren Datenschutzgesetz zu erfüllen und die Auswirkungen eines solchen Datenschutzverstoßes zu mildern oder zu beheben. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen stellt der Trainer Zumba von allen Ansprüchen, Handlungen, Ansprüchen Dritter, Verlusten, Schäden und Kosten frei, die Zumba direkt oder indirekt aus oder im Zusammenhang mit einer Datenverletzung oder einem Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen, die hierin angegebenen Bestimmungen bzw. anwendbaren Datenschutzgesetzen durch den Trainer entstehen.

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